Förderung & Zuschüsse

Förderung durch die KfW-Bank:
Für den Umbau zum barrierefreien Bad erhalten Sie von der KfW-Bank zinsgünstige Kredite und Zuschüsse. Hierfür muss beim Umbau zwingend die DIN 18040-2 eingehalten werden und der Antrag muss vor den Umbaumaßnahmen gestellt werden.

  • Kredit 159: Kredithöhe und Auszahlung bis 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Investitionszuschuss 455: 10% der förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit

 
Zuschüsse von der Pflegekasse
Bei der entsprechenden Pflegestufe wird ein Zuschuss von der Pflegekasse bis zu 4.000 € gewährt, z.B. für einen höhenverstellbaren Waschtisch, ein höhenverstellbares WC, rutschhemmende Bodenbeläge, Einbau einer barrierefreien Dusche, Einstiegshilfen für die Badewanne.

Bis Ende 2016 wurden pflegebedürftige Menschen mithilfe von drei Pflegestufen in der Pflegeversicherung eingestuft. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sind es jetzt fünf Pflegegrade.

Zuschüsse von der Krankenkasse
Kosten für Hilfsmittel wie Duschstühle, Haltegriffe etc. übernimmt die Krankenkasse, wenn sie vom Arzt verschrieben werden und vor dem Kauf bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.